Die Bundesregierung hat ein umfangreiches neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge beschlossen, das sich gezielt an private Haushalte richtet. Ab dem 1. Januar 2026 können Besitzerinnen und Besitzer eines neu zugelassenen Elektroautos, ausgewählter Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer („Range Extender“) staatliche Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen.
Neues E-Auto-Förderprogramm ab 2026
Finanzielle Unterstützung für private Haushalte
Wer kann die Förderung erhalten?
Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, deren Haushaltsjahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Als Basis gilt eine Obergrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die sich pro Kind um weitere 500 Euro erhöhen kann. Dadurch profitieren besonders Familien sowie Haushalte mit geringerem Einkommen.
Die Förderung ist sozial gestaffelt:
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Einkommen bis 80.000 Euro: Anspruch auf Basisförderung
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Einkommen bis 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zusatzförderung
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Einkommen bis 45.000 Euro: + weitere 1.000 Euro Zusatzförderung
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Pro Kind: + 500 Euro, bis zu maximal 1.000 Euro Zusatzförderung
So kann sich die Förderung je nach Familiengröße, Fahrzeug und Einkommen auf bis zu 6.000 Euro summieren.
Welche Fahrzeuge werden unterstützt?
Förderfähig sind:
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Batterieelektrische Neufahrzeuge
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Bestimmte Plug-in-Hybride
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Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer
Wichtig: Die Förderung ist unabhängig vom Listenpreis. Für Plug-in-Hybride gelten technische Mindestanforderungen: max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite. Ab Juli 2027 wird geprüft, ob die Förderung stärker an realen CO₂-Werten ausgerichtet wird.
Förderzeitraum und Budget
Für die Jahre 2026 bis 2029 stehen insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung – ausreichend für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing eines Neuwagens. Geförderte Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
Antragsverfahren
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Entscheidend ist das Zulassungsdatum ab dem 1. Januar 2026.
Das Online-Portal zur Antragstellung wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet, sodass Anträge rückwirkend eingereicht werden können. Um den Prozess zu vereinfachen, erfolgt die Antragstellung vollständig digital – inklusive Upload des Steuerbescheids und der Fahrzeugunterlagen.
Sie möchten wissen, ob Sie förderberechtigt sind, wie hoch Ihre individuelle Unterstützung ausfallen könnte oder ob Ihr Wunschfahrzeug die Anforderungen erfüllt?
Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
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Neuwagenverkäufer
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